Omnibusunternehmen Gottfried Beck

Sehr geehrter Reisegast,

bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Abschluß des Reisevertrages

Der Reisevertrag kann mündlich oder schriftlich mit uns abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenreden und Sonderwünsche müssen von uns schriftlich zugesagt werden. Vor Vertragsschluß übermitteln wir dem Reisenden unsere vollständigen allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluß oder unverzüglich danach händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus.
Buchungen per Telefon werden ebenfalls entgegengenommen. Die telefonische Buchung ist innerhalb einer Woche durch den Kunden mit einer Anzahlung festzumachen, ansonsten erlischt die telefonische Buchung automatisch. All diese Buchungen führen durch unsere Reisebestätigung zum Vertragsschluß.

Zahlung 

Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in einer Höhe von EUR 50,00 pro Person zu leisten, bei Tagesfahrten ca. 50% des Reisepreises. Den Restbetrag zahlen Sie unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor der Reise. Bei kurzfristigen Anmeldungen (innerhalb von 28 Tagen) ist der gesamte Reisepreis sofort erforderlich.

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen, auch bei einer Reise unter EUR 200,00 eine Reiserücktrittsversicherung. Diese muß am Tag der Buchung (schriftliche Reisebestätigung), spätestens jedoch 8 Tage danach abgeschlossen werden. Weiterhin wäre es ratsam, einen Schutzbrief der Europäischen Reiseversicherung (ERV) abzuschließen. In diesem ist eine Unfall-, Krankheit-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung enthalten. Als Versicherungspaket bietet die ERV sämtliche Leistungen der Reiserücktrittsversicherung und des Schutzbriefes in einem an. Eine Gruppenversicherung, ein besonders günstiges Angebot, ist für Gruppen ab 10 Personen (Schule, Club, Verein oder Firma) möglich. Prospekte über alle Arten der ERV liegen in unserem Reisebüro für Sie aus. Bei Auslandsreisen empfehlen wir Ihnen, sich einen Auslandskrankenschein von Ihrer Krankenkasse zu besorgen.

Unsere Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Prospekt.

Die Prospektangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Preisänderungen

Preiserhöhungen können wir 4 Monate nach Vertragsschluss bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Bahngebühren erhöht haben oder für die Riese geltenden Wechselkursänderungen eingetreten sind.

Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Die Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.

Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.

Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Rücktritt des Kunden

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts oder Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei uns maßgebend. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so sind vom Reisenden die nachfolgend aufgeführten Kosten zu tragen: 

- bis 4 Wochen vor Reiseantritt 10 %

- ab 28. Kalendertag vor Reiseantritt 15 % 

- ab 21. Kalendertag vor Reiseantritt 35 %  

- ab 14. Kalendertag vor Reiseantritt 50 %

- ab 3. Kalendertag vor Reiseantritt 75 %

- zum Abfahrtstag oder bei Nichtantritt 95 %

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie nicht zur angegebenen Zeit zur Abfahrt erscheinen oder wegen unvollständiger Reisepapiere von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind bereits reservierte Eintrittskarten für Musicals, Theater etc. In diesem Fall wird der Gegenwert voll berechnet, falls wir die Karten nicht weiter verwerten können.

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle.

Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von EUR 15,00 verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

Ersatzreisende

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seine Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf EUR 15,00.

Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Störung durch den Reisenden

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

Mindestteilnehmerzahl

Für alle Reisen gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter kann daher erklären, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise dadurch nicht durchgeführt wird.

Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.

Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.

Macht der Reisende nicht von seinem Recht Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, die Ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evt. Schäden gering zu halten.

Ausschluß von Ansprüchen/ Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Wir gehen davon aus, das jeder Reiseteilnehmer einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß besitzt. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich bitte immer über die geltenden Bestimmungen.

Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.)

3. für die Richtigkeit aller im Prospekt angegebenen Preisdienstleistungen.

Wir befördern das Reise- und Handgepäck in den Bussen kostenlos, jedoch ohne jede Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten.

Stand November 2021