Omnibusunternehmen Gottfried Beck

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im ZVON

Der Tarif des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
(ZVON-Tarif ) gilt für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und
Tieren in den Zügen des Nahverkehrs, in Straßenbahnen und Bussen des Linienverkehrs
der teilnehmenden Verkehrsunternehmen.

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Der ZVON-Tarif enthält im

Teil A - Allgemeine und Besondere Beförderungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anspruch auf Beförderung
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
§ 5 Zuweisung von Wagen und Plätzen, Übergangskarten
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
§ 7 Zahlungsmittel
§ 8 Ungültige Fahrausweise
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt
§ 11 Beförderung von Sachen
§ 12 Beförderung von Tieren
§ 13 Fundsachen
§ 14 Haftung
§ 15 Verjährung
§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen
§ 17 Gerichtsstand

Teil B - Tarifbestimmungen

1   Geltungsbereich
2   Fahrausweise, Fahrpreise
3   Einzelfahrscheine und 4-Fahrten-Karten
4   Tageskarten
5   Zeitkarten
6   Unentgeltliche Beförderung
7   Gruppenfahrscheine
8   Fahrkarten für die 1. Klasse
9   Beförderung von Sachen und Tieren
10 Übergangsregelungen bei Tarifänderungen


Teil C - Sonderregelungen / Sonderangebote

1 Regelungen zum Abonnement
2 Regelungen für verbundraumübergreifende Fahrten
3 Tarifbestimmungen der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH
4 Beförderungsentgelte für alternative Bedienformen (Rufbus und Anrufsammeltaxi)
5 Sonderangebote

Teil D - Anlagen


Anlage 1: Liniennetzplan Verbundraum (gesondert)
Anlage 2: Zusammenstellung der ÖPNV-Linien
Anlage 3: Preistabellen und zeitliche Gültigkeit
Anlage 4: Preise SuperSommerFerienTicket und fleXX-Ticket
Anlage 5: Darstellung der Tarifeinheiten
Anlage 6: Übergangskarten für die 1. Klasse
Anlage 7: Tarife der SOEG
Anlage 8: Gebühren und Entgelte
Anlage 9: AGB HandyTicketing