Omnibusunternehmen Gottfried Beck

Abo-Monatskarten bestellen



Antrag für Jedermann


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Bitte schicken Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt und mit der Bestätigung der Bildungseinrichtung, den Angaben für die Einzugsermächtigung und allen persönlichen Angaben zu.
Sie erhalten umgehend von uns Ihre Kundenkarte zum Fahren über den beantrageten Zeitraum.



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Wir garantieren, dass Ihre persönlichen Daten mit äußerster Sorgfalt behandelt und sicher gespeichert werden.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

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(1) Der Antrag für eine Abo-Monatskarte zum ermäßigten Preis muss durch eine Bildungseinrichtung bestätigt sein. Die Bestätigung auf der Kundenkarte erfolgt in diesem Fall durch das ausgebende Verkehrsunternehmen.
(2) Zeitkarten zum ermäßigten Fahrpreis sind personengebunden. Sie bestehen aus einer Kundenkarte, die unauslöschbar mit vollständigen Personaldaten und einem auf der Karte nicht ablösbar fest aufgeklebten Passbild versehen sind, sowie der Wertmarke. Die Kundenkarte muss von einer berechtigten Bildungseinrichtung bestätigt sein. Die Bestätigung gilt längstens für ein Jahr. Die Kundenkartenummer ist im vorgesehenen Feld auf der Wertmarke eingetragen bzw. durch den Nutzer einzutragen. (Auszug aus den Tarifbestimmungen des ZVON)



Hinweise für den Antragsteller
(Auszug aus den Tarifbestimmungen des ZVON Teil C)

(1) Monatskarten und 9-Uhr-Monatskarten in den Stadtzonen Bautzen, Bischofswerda, Görlitz, Löbau, Weißwasser und Zittau werden auf einen entsprechenden Antrag hin auch im Abonnement ausgegeben.
Das Vertragsverhältnis kann jeweils am ersten Kalendertag eines Monats begonnen werden, wenn spätestens am 10. des Vormonats der Antrag mit Einzugsermächtigung bei einem im Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen vorliegt. Bei Beantragung einer ermäßigten Karte ist ein Lichtbild beizulegen.
Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Linienverkehr und die Tarifbestimmungen des ZVON.

(2) Mit dem Antrag ist durch den Fahrgast oder, wenn er nicht selbst der Kontoinhaber ist, durch den Kontoinhaber die Ermächtigung zum Einzug des Beförderungsentgeltes von einem Girokonto schriftlich zu erteilen. Der monatlich zu entrichtende Betrag ist jeweils am 10. Kalendertag des Nutzungsmonates fällig, wobei die Lastschrift jeweils zwischen dem 01. und 10. Kalendertag des Nutzungsmonates erfolgt. Der die Ermächtigung Erteilende hat für entsprechende Deckung des Girokontos zu sorgen. Ist eine Lastschrift aus Gründen nicht ausführbar, die der Kunde zu vertreten hat, sind dadurch entstehende und verauslagte Bankgebühren von ihm zu erstatten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € zu entrichten.

(3) Erfolgt eine Kündigung nach Absatz 7 vor dem Ablauf des 12-Monate-Zeitraumes wird eine Nachforderung erhoben, wobei der Fahrgast so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalfahrpreis erworben hätte.

(4) Der Abonnementfahrgast erhält rechtzeitig auf geeignete Weise seine Monatskarten. In diese Wertmarken sind der jeweilige Gültigkeitsraum und der Gültigkeitsmonat eingedruckt, so dass eine Entwertung durch den Fahrgast entfällt.

(5) Bei Verlust der vom Vertragspartner übergebenen Fahrausweise erfolgt kein Ersatz. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall unter Beachtung des Abs. (3) frühestens mit Ablauf der Gültigkeit der letzten, dem Abonnementfahrgast übergebenen Monatskarte.

(6) Änderungen zur Person, zur Anschrift oder Bankverbindung sind dem Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen.

(7) Das Vertragsverhältnis endet durch Kündigung
- seitens des Fahrgastes aus eigenem Interesse mit Ablauf eines Kalendermonats unter Anwendung des Abs. (3). Die Kündigung muss dem Verkehrsunternehmen spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats schriftlich vorliegen.

- seitens des Fahrgastes zum Zeitpunkt einer Tarifänderung oder bei Wegfall der Ermäßigungsberechtigung ohne Anwendung des Abs. (3) - seitens des Verkehrsunternehmens, wenn der die Einzugsermächtigung zur Lastschrift Erteilende die damit verbundenen Bedingungen nicht einhält, insbesondere nicht für entsprechende Deckung des Girokontos gesorgt oder das Konto ohne rechtzeitige Mitteilung (4 Wochen vor der nachfolgenden Abbuchung) aufgelöst hat und er damit eine Rücklastschrift verursachte.

(8) Eine Kündigung wird erst wirksam und die Lastschrift erst eingestellt, wenn der Inhaber der Abonnementfahrkarte die noch in seinem Besitz befindlichen (ihm übergebenen) Fahrkarten zurückgegeben und eventuell ausstehende Beförderungsentgelte und Gebühren beglichen hat.